assekuranz

Bauzeitversicherung

Sicher ab dem ersten Spatenstich

Mit diesem Produkt sind Sie von Beginn bis Abschluss jedes Bauvorhabens geschützt, egal ob ein neues Gebäude entsteht, ein Anbau oder Erweiterungsbau entsteht, sowie bei Umbauten und Renovationen.

Beantragen Sie eine Bauzeitversicherung im Topax Online-Portal.

Das wichtigste in Kürze

  • Als Baubeginn bei Neubauten gilt der Arbeitsbeginn an der Bodenplatte.
  • Bei Umbauten rechnen wir ab dem Zeitpunkt, wenn die Arbeiten am Objekt beginnen oder nach Ab- und Ausbrüchen.
  • Im Schadenfall müssen Sie uns den Baubeginn und den Umfang der Bauarbeiten nachweisen.

Tipps

Der Zeitpunkt zählt

Sie als Eigentümerschaften/Bauherrschaften oder Ihre Vertreter melden uns den Baubeginn (Arbeiten am Gebäude, BKP 2 (Baukostenplan nach CRB), ohne Erdarbeiten.

Als Baubeginn bei Neubauten zählt der Arbeitsbeginn an der Bodenplatte; bei Umbauten rechnen wir ab dem Zeitpunkt, wenn die Arbeiten am Objekt beginnen oder nach Ab- und Ausbrüchen.

So berechnen wir die Prämie

Um eine Bauzeitversicherung abzuschliessen, benötigen wir von Ihnen lediglich den Kostenvoranschlag BKP 2 Gebäude (reine Gebäudekosten, ohne Erdarbeiten, inkl. Honorare). Um rückwirkend die definitive Prämie festzulegen, beziehen wir uns auf die tatsächlich angefallenen Kosten, sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind. Die Prämie berechnet sich aus CHF 0.75 pro CHF 1'000 Bausumme. 

Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind und Ihnen Bauabrechnung und die kubische Berechnung nach SIA 116 vorliegen, können Sie Ihr Gebäude schätzen lassen.

Melden Sie Schätzbegehren über unser Kontaktformular an oder direkt im Topax Online-Portal.

Bauzeitversicherung anmelden

Zusammen mit der Baubewilligung stellt die Gemeinde Ihnen das Formular "Anmeldung Bauzeitversicherung" zu, das Sie auch über uns erhalten können. Nach der Anmeldung bei uns erhalten Sie eine schriftliche Deckungszusage.

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es an: Assekuranz AR, Poststrasse 10, 9102 Herisau.
Oder verwenden Sie das Topax Online-Portal.

Nachweis der Bauzeit

Im Schadenfall müssen Sie uns den Baubeginn und den Umfang der Bauarbeiten nachweisen. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, die Leistungen zu kürzen. Die Prämien werden in jedem Fall nachbelastet, bei nicht angemeldeten Bauvorhaben bis sechs Jahre zurück.

Ordentlich versichert

Vor Baubeginn wird die Bauzeitversicherung durch und Eigentümer/Vertreter angemeldet. Nach Abschluss der Arbeiten und Vorliegen von Bauabrechnung und kubischer Berechnung nach SIA 116 wird das Objekt neu eingeschätzt und in die ordentliche Police überführt.

Weitere Themen

Wie hoch sind die Erstellungskosten Ihres Gebäudes?

Wir helfen Ihnen, Ihr Eigentum korrekt zu schätzen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Was ist zu Schaden gekommen?

Egal ob Hagel, Feuer oder Wasser: Wir beraten Sie in allen Schadenfällen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Was können wir für Sie tun?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

071 353 00 53

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