assekuranz

Schätzung

Weil Sie es wert sind

Die Gebäude werden alle zehn Jahre geschätzt und der Wert neu festgelegt. Dabei berücksichtigen wir den Ausbaustandard, den baulichen Zustand sowie allfällig erschwerte Verhältnisse bei einem Wiederaufbau. Gebäude sollen so nach einem Schadenfall im gleichen Standard und Komfort wieder erstellt werden können. Nach Veränderungen ist es wichtig, bei der Assekuranz eine Schätzung zu verlangen, um jederzeit richtig versichert zu sein.

Für Fragen über die verschiedenen Versicherungswerte, über Ausnahmebestimmungen, Gefahren- und Bauklassen steht Ihnen die Assekuranz gerne zur Verfügung.

Ein Schätzbegehren können Sie sofort im Topax Online-Portal melden.

Das wichtigste in Kürze

Ausnahmen:

  • Ist ein Gebäude in einem Zustand, der den Neuwert um mehr als 50 Prozent mindert, können wir es nur zum entsprechenden Zeitwert versichern.
  • Standort, Konstruktion, der bauliche Zustand oder ungünstige Rahmenbedingungen können gegebenenfalls einen anteiligen oder ganzen Versicherungsausschluss zur Folge haben.

Schätzen, aber richtig

  • Bei bestehenden Bauten: alle zehn Jahre (Revisionsschätzung); nach einer Bautätigkeit (mehr zur Bauzeitversicherung); auf Wunsch des Kunden
  • Bei Neubauten und Erweiterungen/Umbauten: nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Vorliegen der Bauabrechnung; bei Neubauten und Erweiterungen benötigen wir zur Schätzung eine kubische Berechnung; nach SIA 116.

Die Einladung erfolgt etwa zwei bis drei Wochen vor dem Schätzungstermin in schriftlicher Form.

Der reine Versicherungswert (Wiederherstellungskosten) des Gebäudes (ohne Grundstück, Umgebung, Leitungen ausserhalb der Gebäude).

Die Gebäude im Kanton Appenzell AR sind grundsätzlich zum Neuwert versichert. Der Neuwert wird gemäss Baukostenindex (Assekuranz-Index mit Basis Ostschweiz Hochbau) angepasst.

Gebäude, die auf Grund des Zustandes einen Minderwert von über 50 Prozent aufweisen, werden zum Zeitwert versichert.

- In Ausnahmefällen können feste Versicherungssummen vereinbart werden.

- Vereinbarung eines Selbstbehalts (vgl. Prämientarif)

- Versicherungsausschluss

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Wann welche Versicherung gilt

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Abgrenzungsrichtlinien

Was können wir für Sie tun?

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