A6. Erläuterungen zur Personalvorsorge

Die Pensionskasse AR ist eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Herisau. Sie betreibt als registrierte Vorsorgeeinrichtung die obligatorische und überobligatorische berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Sie hat den Zweck, ihre Mitglieder und deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern.
Bei der Pensionskasse der Assekuranz AR handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung, bei welcher alle Arbeitgeber des Kantons Appenzell Ausserrhoden und nahestehende Organisationen angeschlossen sind. Aufgrund der gemeinschaftlichen Risikotragung wird kein Deckungsgrad für die Assekuranz AR ausgewiesen. Der Deckungsgrad per 31.12.2023 beträgt 107.3% (Vorjahr: 104.6%). Da zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die Pensionskasse weder eine Unterdeckung ausweist noch über freie Mittel verfügt, ist keine wirtschaftliche Verpflichtung oder kein wirtschaftlicher Nutzen in der Jahresrechnung der Assekuranz AR erfasst.

 

    in CHF 1’000 gerundet
Wirtschaftlicher Nutzen/ wirtschaftliche Verpflichtung und VorsorgeaufwandDeckungsgradWirtschaftlicher Anteil der OrganisationVeränderung zum VJ bzw. erfolgswirksam im GJAuf die Periode abgegrenzte BeiträgeVorsorgeaufwand im Personalaufwand
 31.12.202331.12.202331.12.2022  20232022
Pensionskasse AR107.3%1)0000182166

 

1) Basierend auf Vorjahreswert, da der Deckungsgrad per 31.12.2023 bei der Abschlusserstellung noch nicht bekannt ist.